Service public – Die Debatte in der Schweiz
von Regula Troxler
29. Oktober 2009
In der Schweiz wird die Diskussion über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter dem französischen Stichwort „Service public“ geführt. In dem Bestreben, damit die Leistungen des Rundfunks für die Gesellschaft zu beschreiben, kann der Begriff als Synonym zu „Public Value“ verstanden werden.
„Service public – was war das schon wieder?“ fragt der Schweizer Urs Meier im Titel seines Artikels im „Medienheft“ vom 16. Januar 2006. Seine Antwort: die Erbringung von Leistungen, die der freie Markt nicht in ausreichendem Maß anbietet, weil sie nicht refinanzierbar sind. Dieses besondere „Leistungspaket“ kaufe sich die Gesellschaft mit den Gebühren.
Meier kritisiert das Schweizer Modell des Gebührensplittings, demzufolge auch privater Rundfunk Service-public-Leistungen erbringen soll und dafür Subventionen aus den Gebührengeldern bekommt. Durch solche Ansätze käme es zur Verwischung des Service public.
Der Artikel liefert einen kritischen Überblick über die verschiedenen Definitionsversuche von Service public – vom öffentlichen über den privaten Rundfunk bis zum Gesetzgeber. Es sind Argumentationslinien, die durchwegs mit den Standpunkten der Interessensgruppen in Österreich vergleichbar sind. Auch die Forderung nach sinnvollen Mitteln zur Überprüfung der Leistungserbringung und Transparenz sowie einer Rundfunkordnung, die nicht im „Dschungel von Bürokratie und Interessenklüngel stecken bleibt“, muss hierzulande hochgehalten werden.
Link zum Artikel im „Medienheft“ vom 16. Januar 2006






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