ORF-Gesetz
von Marlies Neumüller
30. Oktober 2009
In der aktuellen Debatte um den ORF ist viel davon die Rede, was der österreichische öffentlich-rechtliche Rundfunk leisten muss, kann, soll oder darf. Wer verstehen will, worum es in der politischen Diskussion um den ORF überhaupt geht, für den ist das ORF-Gesetz eines der wichtigsten Grundlagen.
Das juristische Regelwerk bietet seit der (erneuten) Gründung des Österreichischen Rundfunks nach dem Zweiten Weltkrieg immer wieder Stoff für politische Diskussion, Konflikte und Intrigen.
Vieles von dem, worüber aktuell diskutiert wird (Zusammensetzung des Stiftungsrates, Werbege- und -verbote, zu betreibende Programme und deren inhaltliche Ausrichtung), ist im Gesetz festgelegt. Natürlich in Worten, deren Interpretation viel Spielraum und damit Streitigkeiten zulässt. Hierbei besonders interessant sind die Paragraphen drei bis fünf, die den „Versorgungsauftrag“, den „Programmauftrag“, und die „besonderen Aufträge“ an den ORF enthalten. Sehr weitläufig formuliert, kann sich jede/r selbst ein Bild darüber machen, ob der ORF die an ihn gestellten gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die EU fordert übrigens zur Rechtfertigung der Rundfunkgebühren, dass der Auftrag an den ORF konkretisiert wird. Für politische Debatten ist damit auch in Zukunft gesorgt.
Die aktuelle Fassung des ORF-Gesetzes findet sich auf der Webseite der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR).






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