Barrierefreies Fernsehen im United Kingdom
von Daniela Latzl
29. Oktober 2009
Eine wesentliche Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Grundversorgung der gesamten Gesellschaft. Dass auch seh- und hörbehinderte Menschen möglichst viele Medienangebote nutzen können, wird im UK durch genaue Vorgaben zu Television Access Services sichergestellt:
Die gebührenfinanzierte BBC muss alle Programme zu 100 Prozent untertiteln und auch die terrestrisch verbreiteten, kommerziellen Sender haben hohe Quotenvorgaben zu erfüllen: ITV1 und Channel 4 mussten zuletzt 89 Prozent ihrer Programme untertiteln, Five 80 Prozent. Audiodeskriptionen für Sehbehinderte müssen alle genannten Sender für zehn Prozent ihrer Programme anbieten, Zeichensprache für fünf Prozent. Aber auch alle anderen Fernsehkanäle im UK, die einen Marktanteil von mindestens 0,05 Prozent haben, müssen entsprechende Auflagen erfüllen: Der Großteil der Pay-TV-Sender von Sky etwa muss immerhin 60 Prozent der Programme untertiteln und ebenfalls für zehn Prozent der Programme eine Audiodeskription anbieten. Insgesamt waren Anfang 2009 rund 80 Sender zur Einhaltung bestimmter Auflagen zur Barrierefreiheit ihrer Angebote verpflichtet.
Die österreichischen Sender müssen hingegen keinerlei Auflagen erfüllen und hinken beim barrierefreien Fernsehen deutlich hinterher: Nur rund 30 Prozent der Programme im ORF waren 2008 untertitelt, blinde und sehbehinderte Menschen werden im ORF-Gesetz nicht einmal explizit erwähnt. Sehbehinderte Menschen zahlen im UK nur die halbe Rundfunkgebühr, bekommen dafür aber immer noch mehr geboten als in Österreich, wo sie die vollen Gebühren bezahlen müssen.
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