Public Value ist ein Forschungsprojekt über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Steuer statt Gebühren?

von Marlies Neumüller

15. November 2009

Ist ein Internet-fähiger PC, mit dem ORF-Programme via Stream konsumiert werden können, ein „betriebsbereites Rundfunkempfangsgerät“ für das Rundfunkgebühren bezahlt werden müssen? Diese Frage mag wie juristische Haarspalterei klingen, wird aber höchst interessant, wenn die GIS vor der Tür steht, und Gebühren für eben diesen PC kassieren will. Denn mit dem PC, so die GIS, könne man wenn schon nicht das Fernseh-, dann doch zumindest theoretisch das gesamte ORF-Radioprogramm via Live-Stream empfangen, wodurch Radiogebühren fällig würden.

Abgesehen vom persönlichen Ärgernis jener, die mit ihrem PC nie Radio hören, wirft das eben geschilderte Beispiel die Frage auf, inwieweit es noch zeitgemäß ist, für spezifische „betriebsbereite Rundfunkempfangseinrichtungen“ Gebühren zu zahlen, wenn Angebote von ORF und Co. ihre Angebote über alle möglichen Plattformen, daher beispielsweise auch über Handys und Ipods verbreiten (können).

Michael Kogler, Jurist im Verassungsdienst des Bundeskanzleramts, beleuchtet das Problem der neuen Verbreitungswege und hinterfragt ganz allgemein die derzeitige Regelung der Rundfunkgebühren aus rechtlicher Sicht.

“Abo” oder öffentliches Gut?

Denn wofür zahlen wir überhaupt Gebühren? Stellen die Gebühren eine Art verpflichtendes “Abo”, das heißt eine Gegenleistung für ein bestimmtes ORF-Programm, dar, oder sind sie eine vielmehr eine Steuer, mit der öffentliche Güter, wie beispielsweise Information und Bildung, bezahlt werden.

Für den Einzelnen mag es egal sein, ob die Gebühren als Preis für ORF Radio- und Fernsehprogramme definiert sind, oder als Steuer, für den Rundfunk in Österreich ingesamt könnte dieser Unterschied durchaus bedeutend sein.

Wird die ORF-Finanzierung beibehalten, die auf einem Austausch von Gebühren und dem (technisch möglichen) Empfang von ORF-Programmen beruht, können Einzelene unter Umständen aus der Bezahlung der Gebühr „aussteigen“ bzw. weniger bezahlen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn man nur deutsche Programme via Satellit empfängt, keine ORF-Smart-Card besitzt und auch keine Möglichkeit hat, den ORF digital-terrestrisch zu empfangen bzw. überhaupt keinen Fernseher sein eigen nennt.

Gleicher Betrag für alle

Eine allgemeine, beispielsweise an einen Haushalt gebundene „Audiovisions-Steuer“, hingegen, müsste von allen in gleicher Höhe entrichtet werden, unabhängig davon über welche Geräte ORF-Inhalte konsumiert oder genutz werden (können). Schließlich müssen auch für Straße oder Schiene Steuern bezahlt werden, egal, ob eine bestimmte Strecke befahren wird oder nicht. Durch die Einführung einer einheitlichen Abgabe wäre so einerseits das Problem neuer Verbreitungswege ein für alle mal gelöst, anderseits würde der öffentlich-rechtlicher Rundfunk klar als öffentliches Gut definiert.

Michael Kogler zeigt in seinem Artikel Rundfunkgebühr, Programm-Entgelt oder „Audiovisions-Steuer“ aus juristischer Sicht das Für und Wider der einzelnen Finanzierunsquellen auf. Die Auswirkung der verschiedenen möglichen Finanzierungsarten sollte aber nicht nur Juristen, sondern uns alle interessieren.

Zum Artikel Rundfunkgebühr, Programm-Entgelt oder ,Audiovisions-Steuer’ von Michael Kogler

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