Begutachtungsentwurf für ein neues ORF-Gesetz
von Marlies Neumüller
23. November 2009
Die Pläne der Regierung für eine Reform des ORF nehmen konkrete Züge an. Ein Begutachtungsentwurf für ein neues ORF-Gesetz wurde veröffentlicht. Der Gesetzesvorschlag berücksichtigt die Vorgaben der EU-Kommission, die im Beihihilfeverfahren zum ORF Gegenstand der Verhandlungen waren und sich auch in der Rundfunkmitteilung vom Juli 2009 finden. Beispielweise wurden die öffentlich-rechtlichen Aufträge für Online-Dienste und den Sportkanal „ORF Sport Plus“ ausführlicher dargelegt und für den geplanten Informations- und Kulturkanal erstmals formuliert. Mit der sogenannten „Auftragsvorprüfung“, wurde außerdem die Forderung der EU nach einem Vorab-Prüfverfahren für den öffentlichen Wert neuer Online-Angebote verankert.
Abwickeln soll dieses Verfahren die KommAustria, die, zukünftig weisungsfrei, zusätzlich zu den Privatsendern, auch die Rechtsaufsicht über den ORF übernehmen soll. Das bisherige Aufsichtsgremium, der Bundeskommunikationssenat (BKS), wäre dann nur noch Berufungsbehörde.
Ebenfalls neu ist die Verpflichtung des ORF künftig für alle seine Angebote „Angebotskonzepte“ erstellen zu erstellen, in denen beschrieben werden muss, wie der öffentlich-rechtliche Auftrag in einer konkreten Sendung oder einem Online-Dienst umgesetzt werden soll. Hinzugekommen sind auch ausführlichere Bestimmungen zur Qualitätssicherung, inklusive regelmäßiger Analysen zur Programmstruktur und Publikumsbefragungen. Bereits jetzt für Diskussionen sorgt eine Frauenquote von 45 Prozent der ORF-Belegschaft. Ausgenommen davon sind allerdings die Gremien, wie Stiftungs- und Publikumsrat sowie die Direktion.
Ob der Gesetzesvorschlag tatsächlich in dieser Form beschlossen wird, ist noch unklar. So brauchen die Regierungsparteien beispielweise für eine Reform der KommAustra eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament und damit die Zustimmung von zumindest einem Teil der Opposition. Und diese wird das neue Gesetz wohl auch mitgestalten wollen. Es bleibt also spannend.






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